... Baufirma, Bauherr, Vorhabensträger?


Hier möchten wir Ihnen sagen, was Sie beachten müssen,

  • wenn Sie im Schutzstreifen der MERO eine Baumaßnahme jeglicher Art vorhaben,
  • oder wenn sich Ihr Bauvorhaben bis in den Schutzstreifen der MERO erstrecken kann,
  • oder wenn eine Kommune Planverfahren durchführen will,
  • oder wenn Sie den Schutzstreifenbereich der MERO für sonstige Zwecke in Anspruch nehmen wollen.