Was ist im Schutzstreifen erlaubt?

Erlaubt ist die normale landwirtschaftliche Bodenbearbeitung.
Erlaubt ist außerdem, was MERO im Einzelfall genehmigt hat.

Jeder, der im Schutzstreifen der MERO Vorhaben plant, die eigentlich verboten sind, kann sich an uns wenden. Wir werden prüfen, unter welchen Bedingungen wir ein Vorhaben genehmigen können. Wir sind jederzeit bereit, die Leitungsachse cm-genau abzustecken. Wir überwachen die Ausführung eines von uns genehmigten Vorhabens mit eigenem Personal. Für private Bauherren oder Träger von Vorhaben entstehen dabei keine Kosten.

Je früher MERO von Vorhaben im Schutzstreifen weiß, desto einfacher ist es für alle Beteiligten!

Fragen? Wenden Sie sich an uns!

Zuständig für Dienstbarkeiten, Grundstücksfragen und Landwirtschaft:

Wegerechtsverwaltung
Tel.: (08457) 926-212
Fax: (08457) 926-220

Zur Mitteilung von Änderungen von Eigentümer-,
Pächter- oder Grundstücksdaten benutzen
Sie auch unser E-Mail-Formular.

Zuständig für Bauvorhaben im Schutzstreifen:

Instandhaltung Bauvorhaben
Tel.: (08457) 926-106
Fax: (08457) 926-121

Bitte richten Sie Ihre Bauanfrage
schriftlich mit Planunterlagen an:

MERO Germany GmbH
Postfach 1153
85085 Vohburg