Was ist im Schutzstreifen verboten?

Ohne Genehmigung der MERO

  • dürfen im Schutzstreifen keine Gebäude oder Anlagen errichtet werden.
  • dürfen im Schutzstreifen keine Leitungen oder Drainagen verlegt werden.
  • dürfen im Schutzstreifen keine sonstigen Arbeiten durchgeführt werden, die den Bestand der Leitung gefährden könnten, zum Beispiel Setzen von Hopfenstangen, Überfahrten mit schweren Baumaschinen außerhalb befestigter Wege.

Bäume oder tiefwurzelnde Sträucher dürfen im Schutzstreifen generell nicht angepflanzt werden.

Im Schutzstreifen der MERO dürfen keine Tiefenbearbeitungen, z. B. Tiefenlockerungen, durchgeführt werden. Tiefenbearbeitungen auf Grundstücken, auf denen sich die MERO befindet, sind MERO anzumelden, damit der Schutzstreifen vor der Bearbeitung ausgemessen werden kann. Dies ist kostenlos für den Eigentümer bzw. Pächter.