Ungewöhnliche Vorkommnisse und Beobachtungen?

Wenn Sie als Anwohner, Nutzer eines Grundstücks, Baufirma oder Passant etwas Ungewöhnliches im Bereich der Fernleitung bemerken, das auf eine Bestandsgefährdung der Fernleitung mit Zubehör oder auf einen Defekt hinweist, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Eventuell dadurch entstehende Kosten werden durch uns erstattet.

Solche ungewöhnlichen Vorkommnisse könnten z.B. sein:

  • Ölschlieren auf einem Gewässer
  • Ölgeruch
  • Schäden an Zäunen oder Gebäuden von Schieberstationen
  • Schäden an Ölsperren
  • Schwere Verkehrsunfälle mit Auswirkung auf den Schutzstreifen
  • Freispülungen der Rohrleitung oder des Begleitkabels, z.B. in Hanglagen
  • Unbeabsichtigte Freilegungen der Rohrleitung oder des Begleitkabels
  • Beschädigte Schilderpfähle

Bitte informieren Sie uns telefonisch:

Bitte geben Sie uns bei einer solchen Mitteilung eine Ortsangabe, z.B. nächster Schilderpfahl (Schildernummer, Leitungs-km), oder nächste Ortschaft, Gewässername, nächste Hauptstraße, Flurnummer, Name eines Eigentümers und Gemarkung.

Geben Sie bitte für Rückfragen auch Ihre eigene Erreichbarkeit an.