Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens

MERO Germany GmbH hat alles, was ein Bauherr oder Planer eines Vorhabens im Schutzstreifen der MERO-Fernleitung beachten muss, in den "Richtlinien für die Inanspruchnahme des Schutzstreifens durch Dritte" zusammengefasst.

Diese Richtlinien werden jedem Interessenten zur Verfügung gestellt. Ohne schriftliche Bestätigung der Kenntnisnahme der Richtlinien durch den Bauherrn wird i.d.R. keine Arbeitserlaubnis erteilt.