Motto

In der MERO werden Rohöle verschiedener Herkunft transportiert. Bei Rohölen handelt es sich um flüssige Gemische verschiedener, hauptsächlich nicht-aromatischer Kohlenwasserstoffe, deren Anteile je nach Herkunft der Öle stark schwanken.


Rohöl: Stoffeigenschaften

Die transportierten Rohöle weisen folgende Stoffeigenschaften auf:

  • Dichte bei 15°C 600 - 1000 kg/m3
  • Viskosität bei 10°C 0,5 - 450 cSt
  • Dampfdruck 0,2 - 0,8 bar
  • Flammpunkt < 10°C
  • Stockpunkt -40 - +30°C
  • Die Viskosität nimmt mit sinkenden Temperaturen stark zu.
  • Rohöle sind leichter als Wasser.
  • Rohöle sind nicht mit Wasser mischbar, enthalten aber geringe wasserlösliche Anteile

Explosionsgrenzen

Untere Explosionsgrenze UEG ca. 10.000 ppm = 1,0 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze OEG ca. 100.000 ppm = 10,0 Vol.-%

Gefahrenbeschreibung nach GefStoffV:

Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar (H225).
Dämpfe schwerer als Luft, erhöhte Gefahr in Bodennähe.

Kann Krebs erzeugen (H350).
(Anmerkung: Einstufung aufgrund der chronischen, nicht akuten Wirkung geringer Anteile von Benzol.)

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen (H336).

Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung (H410).
Giftig für Pflanzen, Tiere und Bodenorganismen. Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben.

Sicherheitsratschläge

  • Explosionsgefahr: Nicht rauchen, kein offenes Feuer oder Funken, keine heißen Oberflächen, keine Verbrennungsmotoren, Funk, Mobiltelefone, Kameras, Beleuchtung.
  • Antistatische Kleidung tragen, nur ex-geschützte Geräte verwenden.
  • Dämpfe nicht einatmen. Benommene Personen an frische Luft bringen.
  • Bei Atemluftkonzentrationen > 500 ppm unabhängigen Atemschutz tragen.
  • Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Geschlossene Kleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Kontaminierte Kleidung wechseln.
  • Rohöl nach Augen- oder Hautkontakt gründlich ausspülen oder abwaschen.
  • Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Aufgefangenes Rohöl und verschmutzte Behälter sind gefährlicher Abfall.

Einstufung nach GGVSE/ADR:

  • UN-Nummer 1267 Roherdöl
  • Klasse 3 (entzündbare flüssige Stoffe)
  • Klasse 9 (Nebengefahr Umweltgefährlichkeit)
  • Klassifizierung F1 (Flammpunkt höchstens 60 °C, nicht giftig oder ätzend)
  • Gefahrzettelnummer 3 (9)
  • Verpackungsgruppe II (Siedebeginn über 35 °C)
  • Gefahrenkennzeichnung 33
    (Weitere Daten sind dem Ölalarm- und Einsatzplan der MERO, Ordner I, Kap. 6.5 zu entnehmen.)

Arbeitsplatz-Grenzwert (AGW)

Der AGW (früher MAK-Wert) von Rohöldämpfen beträgt als Anhaltswert ca. 500 ppm = 0,05 Vol.-%.

Geruchsschwelle

Die Geruchsschwelle von Rohöl-Dämpfen kann abhängig von Rohölsorte und Geruchssinn der betroffenen Personen unter 1 ppm liegen.

Wassergefährdungsklasse

Gemäß dem Katalog wassergefährdender Stoffe gehören Rohöle in die Wassergefährdungsklasse 2 in einer Skala von 1 bis 3 und sind damit als wassergefährdend eingestuft.

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